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Sozialgesetzbuch gewährt umfangreiche Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
Arbeitgeber erhalten von der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse für die Einstellung von Arbeitnehmern, bei denen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Eignung oder Leistungsfähigkeit im neuen Arbeitsverhältnis bestehen. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus dem Umfang der "Handicaps", die der Arbeitnehmer mit in das neue Arbeitsverhältnis einbringt. Mit anderen Worten: Wenn dem Arbeitgeber ein besonderer Aufwand dafür entsteht, dass er den neuen Arbeitnehmer erst in vollem Umfang "fit für den neuen Job" machen muss, dann kann er dafür durchaus beachtliche Zuschüsse bekommen ...[mehr]
Kombilohn für ältere Arbeitslose
Arbeitslose ab 50, die eine im Vergleich zu ihrer früheren Arbeitsstelle geringer bezahlte Arbeit annehmen, können über maximal 2 Jahre nach Art eines Kombilohns einen Zuschuss erhalten, der einen eventuellen Einkommensverlust mindestens in diesen 2 Jahren abfedert.
Im ersten Jahr werden monatlich 50 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent der Differenz zwischen früherem und neuem Nettoentgelt von der Arbeitsagentur an die über 50-jährigen Arbeitnehmer gezahlt. Außerdem stockt die Arbeitsagentur für den älteren Arbeitnehmer die Rentenbeiträge auf. Er wird dadurch in der Rentenversicherung so gestellt, als würde er 90 Prozent seines Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erzielen.
Selbstverständlich sind diese Vergünstigungen an einige wenige Bedingungen und Voraussetzungen gebunden, die allerdings bei der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen in der Regel erfüllt sind ...[mehr]
Das Sozialgesetzbuch sieht weit reichende Kostenerstattung für Mobilität und Neubeginn vor.
Nehmen Menschen eine neue Beschäftigung auf, so entstehen häufig und gerade in der Anfangszeit Kosten durch längere Fahrwege, durch Trennung vom eigentlichen Wohnsitz bis hin zu Kosten für einen Umzug, sowie Engpässe bis zur ersten Gehaltszahlung oder Kosten für die Ausstattung mit Arbeitsmaterialien usw. Unter bestimmten Bedingungen erstattet die Agentur für Arbeit diese Kosten, teilweise in beträchtlicher Höhe. Besonders interessant ist dabei, dass nicht nur bereits arbeitslose Menschen diese Leistungen erhalten können, sondern auch Personen, die zwar noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind ...[mehr]
Das dritte Buch des Sozialgesetzbuchs regelt die Kostenerstattung für Bewerbung und Vorstellung
Wer sich auf eine neue Arbeitsstelle bewirbt oder wer zu Vorstellungsgesprächen, Beratungsterminen, Eignungsfeststellungen etc. fährt, dem entstehen dafür Kosten. Unter bestimmten Bedingungen erstattet die Agentur für Arbeit diese Kosten, teilweise in beträchtlicher Höhe. Besonders interessant ist dabei, dass nicht nur bereits arbeitslose Menschen diese Leistungen erhalten können, sondern auch Personen, die zwar noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind ...[mehr]