Kombilohn
Zum 1. Mai 2007 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" in Kraft getreten. Es bringt eine verbesserte Unterstützung für ältere Arbeitnehmer bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und versteht sich als Bestandteil der Initiative 50plus.
Kombilohn für ältere Arbeitslose
Arbeitslose ab 50, die eine im Vergleich zu ihrer früheren Arbeitsstelle geringer bezahlte Arbeit annehmen, können über maximal 2 Jahre nach Art eines Kombilohns einen Zuschuss erhalten, der einen eventuellen Einkommensverlust mindestens in diesen 2 Jahren abfedert.
Im ersten Jahr werden monatlich 50 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent der Differenz zwischen früherem und neuem Nettoentgelt von der Arbeitsagentur an die über 50-jährigen Arbeitnehmer gezahlt. Außerdem stockt die Arbeitsagentur für den älteren Arbeitnehmer die Rentenbeiträge auf. Er wird dadurch in der Rentenversicherung so gestellt, als würde er 90 Prozent seines Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erzielen.
Selbstverständlich sind diese Vergünstigungen an einige wenige Bedingungen und Voraussetzungen gebunden, die allerdings bei der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen in der Regel erfüllt sind.
Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
Zusätzlich zu den Vorteilen für die Arbeitnehmer erhalten auch die Arbeitgeber interessante Zuschüsse, die die Bereitschaft zur Einstellung älterer Arbeitnehmer erhöhen. Stellt ein Arbeitgeber einen älteren Arbeitssuchenden, der vorher mindestens 6 Monate arbeitslos war, für mindestens ein Jahr ein, so kann der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit von mindestens 30 und maximal 50 Prozent des Lohns/Gehalts (bei Schwerbehinderten bis zu 70 Prozent) erhalten. Der Zuschuss wird für mindestens 12 Monate, maximal für 3 Jahre geleistet.
Auch hier sind natürlich gewisse Voraussetzungen zu beachten, die allerdings leicht zu erfüllen sind.
|
Alle notwendigen Informationen dazu, vor allem hinsichtlich der erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen, erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle. Selbstverständlich können wir Ihnen auch bei der Beantragung der einzelnen Zuschüsse behilflich sein und die notwendigen Gespräche mit den betreffenden Arbeitsverwaltungen (Arbeitsagenturen, ARGEn, Kommunale Vermittlungsstellen etc.) führen. Zurück zu Service |