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Infos für Arbeitnehmer

Arbeitsvermittlung

Jeder Arbeitsuchende, der Arbeitslosengeld bezieht und nach zwei Monaten noch keine neue Stelle gefunden hat, besitzt lt. § 421g SGB III Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit diesem Vermittlungsgutschein kann sich dann der Arbeitsuchende von uns kostenlos in eine neue Beschäftigung vermitteln lassen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

 

Ihr Vorteil bei der Arbeitsvermittlung

Wir kennen die genauen Anforderungen des Arbeitgebers an den Bewerber. Durch unsere Vor-Auswahl, die wir anhand des Profilings vornehmen, benennen wir dem künftigen Arbeitgeber nur die Bewerber, die ins Stellenprofil passen. Wenn wir einen Bewerber vorstellen, weiß der Arbeitgeber, dass die Qualifikation bereits von uns geprüft wurde. Das erhöht die Chance, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass wir den Bewerber auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten, da wir in der Regel wissen, was der Arbeitgeber erwartet.

 

Zusätzlich verfügen wir als private Arbeitsvermittlung über Stellenangebote, auf die ein Arbeitnehmer auf konventionellen Wegen nicht immer zugreifen kann, weil immer mehr Arbeitgeber direkt die private Arbeitsvermittlung beauftragen, eine offene Stelle neu zu besetzen.

Unser Angebot


Wenn Sie sich gern vermitteln lassen wollen, dann können Sie vorab unseren Personal-Fragebogen ausfüllen. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren.  


Zum Personal-Fragebogen

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